Bildung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Erläuterungen zur Antragstellung sowie zu den Richtlinien für Zuwendungsanträge des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung für
das BMBF-Programm "Lernen vor Ort" vom 01.10.2008

Die folgenden Informationen sind als Erläuterungen der Förderrichtlinien des Programms sowie der
Richtlinien für Zuwendungsanträge des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu verstehen.
Diese Dokumente sind bei einer Antragstellung unbedingt zu Rate zu ziehen (z.B. über EASY AZA)!

Im Folgenden finden Sie Antworten zu Fragen der Themenbereiche:


(Stand: 27.03.2009)

 

Vorhabenbeschreibung

1. Sind die im Rahmen der Aufforderung zur Antragstellung ggf. formulierten inhaltlichen Auflagen gesondert oder im Rahmen der Vorhabenbeschreibung zu bearbeiten?
Antwort:
Die Bearbeitung der formulierten inhaltlichen Auflagen ist in die Vorhabenbeschreibung zu integrieren.

2. Sind die grundlegenden und die weiteren Aktionsfelder separat oder als integrativer Bestandteil des Gesamtkonzepts darzustellen?
Antwort:
Sowohl die grundlegenden als auch die weiteren Aktionsfelder sind als integrativer Bestandteil eines kohärenten Gesamtkonzepts anzusehen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit müssen sie aber in der Vorhabenbeschreibung einzeln dargestellt und beschrieben werden. Unter dem Punkt "Gesamtziel des Vorhabens" ist zu erläutern, wie die einzelnen Aktionsfelder miteinander verzahnt sind und sich so zu einem kohärenten Gesamtkonzept zusammenfügen.


3. Was soll in der Vorhabenbeschreibung unter dem Punkt zum Marketingkonzept für das Lernen im Lebenslauf dargestellt werden?
Antwort:
Bei der Darstellung des Marketingkonzepts ist wichtig, dass ein Gesamtkonzept konzipiert und erläutert wird, welches u. a. Aussagen zu den Bereichen Finanzierung und Gestaltung der Bildungsangebote, Zielgruppenansprache und Öffentlichkeitsarbeit mit einschließt. Hierbei sollte eine Strategie erkennbar sein, die sich nicht ausschließlich auf Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer, Plakate) beschränkt. 



Antragsverfahren

1. Bis wann und in welcher Form müssen die Anträge beim PT-DLR eingereicht werden?
Antwort:
Der Antrag auf Förderung ist in dreifacher schriftlicher Ausfertigung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim PT-DLR bis zum 4. Mai 2009, 16 Uhr, einzureichen. Dem Antrag ist zudem auf einem elektronischen Datenträger (z.B. CD-ROM) eine computerlesbare, windowskompatible Fassung aller Antragsunterlagen beizulegen.


2. Wo ist das Regelwerk zur ESF-Kofinanzierung zu finden?
Antwort:
Das Regelwerk ist unter http://www.esf.de einzusehen.


3. Wo sind die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis zu finden?
Antwort:
Die Richtlinien befinden sich auf: http://www.foerderportal.bund.de und http://www.kp.dlr.de/profi/easy


4. Wer unterzeichnet den Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis auf der AZA6-Seite?
Antwort:
Der Antrag ist von der jeweiligen unterschriftsberechtigten Stelle zu unterzeichnen (z.B. Landrat oder Bürgermeister). Die Unterschrift ist mit dem Namen und der Funktion des Unterzeichnenden in Druckbuchstaben und dem Stempel der Einrichtung zu versehen.


5. Wie erfolgt die Darstellung der Kurzfassung der Ergebnisauswertung bei einem Verbundpartner (auf der AZA5-Seite)?
Antwort:
Verbundpartner müssen sowohl das Gesamtziel des Verbundes (Mantelantrag) als auch das Ziel des eigenen Beitrags nennen und kurz erläutern.


6. Wie sollen die Ausgaben innerhalb und außerhalb des Finanzierungsplans dargestellt werden?
Antwort:
Im Antrag (AZA) müssen die Ausgaben innerhalb des Finanzierungsplans dargestellt werden. Beide Arten von Ausgaben (innerhalb sowie außerhalb) des Finanzierungsplans müssen zusätzlich auch in die dafür vorgesehene Exceltabelle eingetragen werden.


7. Welche Ausgaben sind förderfähig?
Antwort:
Förderfähig sind Personalausgaben (Pos. 0812, 0817, 0822), Vergabe von Aufträgen (Pos. 0835) und Ausgaben für Reisen im Inland im Rahmen der programmweiten Aktivitäten (Pos. 0844).



8. Wann gilt das Besserstellungsverbot?
Antwort:
Antragsteller, deren Gesamtausgaben überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (z.B. kommunale Einrichtungen), dürfen die im Rahmen dieses Vorhabens Beschäftigten finanziell nicht besser stellen als vergleichbare Bundesbedienstete. Dies gilt auch für Personalnebenausgaben. Das Besserstellungsverbot darf auch nicht dadurch umgangen werden, dass nicht zuwendungsfähige Ausgaben durch Dritte finanziert werden.


9. Können Kommunen öffentlich grundfinanziertes Personal (Stammpersonal) innerhalb des Finanzierungsplans geltend machen?
Antwort:
Ausgaben für Stammpersonal können nur dann über die Zuwendung abgerechnet werden, wenn für im Vorhaben eingesetztes Stammpersonal vorübergehend eine Ersatzkraft eingestellt wird. Der Ansatz darf dann aber die Ausgaben für die Ersatzkraft nicht überschreiten. Wird keine Ersatzkraft eingestellt, so dürfen die Ausgaben für Stammpersonal nicht angesetzt werden. Diese Ausgaben können dann außerhalb des Finanzierungsplans in der Exceltabelle (3. Spalte Eigenengagement) dargestellt werden.


10. Kann die Projektleitung im Auftragsverhältnis ausgeübt werden?
Antwort:
Nein, die Projektleitung muss aus Gründen der Nachhaltigkeit in der Kommunalverwaltung angesiedelt sein. Der Antragsteller muss also fachlich und verwaltungsmäßig in der Lage sein, das Vorhaben ordnungsgemäß durchzuführen. Dazu gehört ausreichend qualifiziertes Personal. Darüber hinaus kann die Funktion der Projektleitung auf mehrere Personen verteilt werden, allerdings nicht auf mehr als zwei Personen, da dies nicht sachdienlich ist.


11. Wie viel Personal kann für das grundlegende Aktionsfeld Kommunales Bildungsmonitoring im Vorhaben eingeplant werden?
Antwort:
Es sollten 1-2 Stellen, deren Aufgabenbereich ausschließlich im Kommunalen Bildungsmonitoring angesiedelt ist, eingeplant werden. Bei einem Verbundvorhaben muss mindestens eine dieser Stellen bei der Verbundkoordination angesiedelt sein.


12. Wann und in welcher Höhe können Aufträge vergeben werden?
Antwort:
Aufträge können für Leistungen, die der Zuwendungsempfänger nicht selbst erbringen kann, vergeben werden, allerdings nur, wenn es sich hierbei um einen Leistungsaustausch handelt. Dabei muss die Gesamtsumme aller Auftragsvergaben deutlich unter den beabsichtigten Ausgaben für Personal und Reisen innerhalb des Finanzierungsplans liegen. Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) ist zu berücksichtigen.


13. Wie viele Mittel können für die Dienstreisen maximal beantragt werden?
Antwort:
Das ist abhängig vom Zielort (z. B. Berlin, Frankfurt, Bonn) und wird vorkalkulatorisch veranschlagt. Es kann auf Erfahrungs- bzw. Durchschnittswerte zurückgegriffen werden. Bei der Planung der Reisen ist insbesondere die Teilnahme an den Transferveranstaltungen zu berücksichtigen (siehe Ziffer 6 der Richtlinie). Voraussichtlich werden pro Jahr bis zu 20 solcher (tlw. zweitägigen) Transferveranstaltungen stattfinden, an denen unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen kommunalen Vorhaben teilnehmen. Ggf. ist teilweise die Teilnahme von zwei Personen zu kalkulieren. Reisen von Verbundpartnern untereinander sind nicht abrechnungsfähig.



Weiteres

1. Von welchen Institutionen müssen dem Antrag Stellungnahmen (Letters of Intent) beigefügt werden?
Antwort:
"Letters of Intent" sind von unmittelbar am Vorhaben beteiligten Stiftungen und weiteren Partnern, die ihre Unterstützung bei der Durchführung des Vorhabens zusichern und ihren aktiven Beitrag am geplanten Bildungsmanagementkonzept beschreiben, mit dem Antrag einzureichen.


2. Wie ist der Beitrag der Stiftungen darzustellen?
Antwort:
Es ist innerhalb der Vorhabensbeschreibung zu beschreiben, welche Art der inhaltlichen Zusammenarbeit mit den Stiftungen geplant ist. Sofern die Stiftungen neben ihrem Know-how auch finanzielle Mittel zur Umsetzung des Vorhabens zur Verfügung stellen und sich diese auf die Ausgaben innerhalb des Finanzierungsplans beziehen, wirken sich diese zuwendungsmindernd aus und müssen deshalb im Antrag in Pos. 0863 (Mittel Dritter) eingetragen werden. Sofern die Stiftungen die Finanzmittel für entstehende Ausgaben außerhalb des Finanzierungsplans zur Verfügung stellt, ist auf Seite 2 der Exceltabelle unter den aufgelisteten Ausgaben die Summe auszuweisen, die durch Drittmittel finanziert werden. Die Drittmittelgeber sind dort namentlich aufzuführen.


3. Wie können Antragsteller mit Stiftungen Kontakt aufnehmen?
Antwort:
Wenn Sie bereits eine Vorstellung davon haben, mit welcher Stiftung sie zusammen arbeiten möchten, so können Sie diese direkt kontaktieren. Sollten Sie Hilfe bei der Auswahl einer für Sie geeigneten Stiftung benötigen, so können Sie die Geschäftsstelle des Stiftungsverbundes kontaktieren. Diese steht Ihnen gerne beratend und vermittelnd zur Verfügung. Anfragen bitte per E-mail an: Annette.Holzapfel@dlr.de.



Wichtige Internetadressen

 

Ansprechpartner

Programmstelle "Lernen vor Ort" beim Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (PT-DLR)

Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

0228/3821-322
0228/3821-323
Lernen-vor-Ort@dlr.de
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